Theater
Naumburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theaters Naumburg regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Theater Naumburg für eigene Veranstaltungen und Gastspiele. Für andere Verkaufsstellen gelten die Geschäftsbedingungen der Verkaufspartner (z. B. Tourist-Information Naumburg).

1.2 Allgemeines
Die Veranstaltungskasse öffnet eine ¾ Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Ermäßigungen sind bei der Bestellung geltend zu machen. Änderungen nach dem Kauf bzw. der Rechnungsstellung sind nicht möglich. Der Zugang zu den Spielstätten kann grundsätzlich nur mit einer persönlichen Eintrittskarte – dies gilt auch für Kleinstkinder – erfolgen. Der Besuch der Veranstaltungen ist für Kinder unter sechs Jahre für Kinder ab sechs Jahre, wenn die Veranstaltung nach 20 Uhr beendet ist, für Jugendliche unter 16 Jahre, wenn die Veranstaltung nach 22 Uhr beendet ist, für Jugendliche ab 16 Jahre, wenn die Veranstaltung nach 24 Uhr beendet ist, nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Altersbeschränkungen für einzelne Veranstaltungen können von der Theaterleitung festgelegt werden.
Bild, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Theaters Naumburg sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen in jedweder Form sind untersagt. Das Rauchen im gesamten Theater Naumburg und das Mitbringen von Tieren sind grundsätzlich nicht gestattet; ausgenommen hiervon sind Blindenhunde.

1.3 Eintrittspreise
Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind von der Veranstaltungskasse und aus den Publikationen des Theaters Naumburg zu entnehmen bzw. telefonisch unter +49 3445/273 480 zu erfragen.

1.4 Kartenverkauf
Theaterkarten sind in der Vorverkaufsstelle des Theaters Naumburg – Tourist-Information Naumburg – und an der Tages- und Abendkasse zu erwerben. Nach dem Kauf der Eintrittskarten sind nachträgliche Ermäßigungsansprüche (auch Änderungen von Quittungen) ausgeschlossen. Nach dem Kauf sind Karten und Wechselgeld sofort zu überprüfen.

1.6 Gutscheinverkauf
Geschenkgutscheine für Theatereintrittskarten des Theaters Naumburgs sind in der Tourist-Information Naumburg zu erwerben. Ein Geschenkgutschein ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Beim Kauf von Theaterkarten wird der Geschenkgutschein nach Vorlage eingelöst. Der Wert des Gutscheins kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden. Für verloren gegangene Geschenkgutscheine wird kein Ersatz geleistet.

1.7 Reservierungen
Reservierungen sind ab Beginn des Kartenverkaufs (siehe 1.2) möglich. Sie gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Reservierte Karten werden an der Veranstaltungskasse bis eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn zur Abholung hinterlegt. Danach erfolgt der freie Verkauf. Karten für Premieren und Sonderveranstaltungen müssen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen gehen die Karten in den freien Verkauf.

Kartenreservierungen sind möglich per Telefon: +49 3445/ 273 480,
per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

1.8 Versand
Die Tourist-Information Naumburg bzw. das Theater Naumburg erstellt eine Rechnung an die gewünschte Anschrift. Die Bearbeitungsgebühr pro Veranstaltung bzw. Gutscheinbestellung und Rechnung beträgt 2,00 EUR. Eine Änderung der Rechnung ist ausgeschlossen. Den Rechnungsbetrag begleicht der Karten- bzw. Gutscheinerwerber bis zum angegebenen Termin per Überweisung auf das angegebene Konto der Stadtver- waltung Naumburg. Nach Zahlungseingang werden dem Karten- bzw. Gutscheinerwerber Karte bzw. Gutschein zugesandt.
Der Käufer trägt dabei das Versandrisiko.

1.9 Ermäßigungen
Ermäßigungsberechtigte Personen sind: Schwerbehinderte/r, Inhaber/in eines Sozialausweises, Schüler/in, Student/in bis 27 Jahre, Auszubildende/r, Wehr- pflichtige/r, Bundesfreiwilligendienstleistende/r und Senior/in, bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung verlangt das Theater Naumburg die Zahlung des Differenzbetrages. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Bei Sonderveranstaltungen gibt es keine Ermäßigung.

Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis (Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) dürfen eine als notwendig anerkannte Begleitperson kostenlos in theatereigene Veranstaltungen mitnehmen.

1.10 Sonstige Regelungen
Bei Terminverlegung oder Ausfall einer Veranstaltung hat der Theaterbesucher die Wahl, in eine eventuell angebotene Ersatzveranstaltung zu tauschen oder die Rückzahlung des Kartenpreises zu verlangen. Die Eintrittskarte muss in diesem Fall in der Verkaufsstelle, in der die Eintrittskarte erworben wurde, bis spätestens fünf Werktage nach Veranstaltungsausfall – unter Angabe der Anschrift und Bankverbindung – vorliegen. An der Veranstaltungskasse erfolgt keine Auszahlung. Bearbeitungsgebühren und eventuell angefallene Hotel- oder Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte.
Das Theater Naumburg ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der In- haber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Das Theater Naumburg behält sich das Recht vor, aus zwingenden betrieblichen Gründen Programm-, Besetzungsänderungen und eine Änderung der Anfangszeit vorzunehmen, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Theater Naumburg nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das Theater Naumburg übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
Spezielle Lichteffekte (Schwarzlicht und Stroboskop) können unter Umständen bei Epilepsie-Patienten einen Anfall auslösen. Vor dem Besuch der Veranstaltungen sollten dies Epileptiker(innen) mit einem Arzt abklären!
Das Theater hält sich an die vorgeschrieben Richtwerte für maximale Schallpegel in Veranstaltungsstätten (DIN 15905-5). Dennoch kann es bei Theatervorstellungen kurzzeitig zu erhöhten Lautstärken durch Toneffekte (Schussgeräusche o.ä.) kommen, für die keine Haftung übernommen wird.

1.11 Einlass
Einlass nach Veranstaltungsbeginn ist nur in der Pause möglich. Getränke dürfen nicht in den Veranstaltungsort mitgenommen werden.

1.12 Garderobe und Fundsachen
Die Mitnahme von Garderobe oder störenden Gegenständen in den Zuschauer- raum ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Den Anweisungen des Veranstal- tungspersonals ist Folge zu leisten. Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobe sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich beim Veranstaltungspersonal zu melden.

Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen. Reklamationen nach dem Verlassen des Theaters Naumburgs werden nicht akzeptiert. Bei Verlust einer Garderobenmarke übernimmt der Besucher die Wiederbeschaffungskosten. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist dem Veranstaltungspersonal anzuzeigen.

1.13 Hausrecht
Die Theaterleitung übt in den Räumen des Theaters Naumburg das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Veranstaltungs-, das Kassenpersonal sowie sonstige, dazu beauftragte, Personen berechtigt. Um einen störungsfreien Verlauf der Vorstellung zu gewährleisten, sind Mobiltelefone, elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische oder visuelle Signalgeber im Zuschauerraum auszuschalten.

1.14 Datenschutz
Das Theater Naumburg ist berechtigt, die gespeicherten Daten für die Zusendung von Werbung für Veranstaltungen des Theaters Naumburg zu nutzen. Der Käufer einer Karte willigt mit dem Kartenkauf hierin ein.

2. Besondere Bestimmungen

2.1 Abonnements
Der Abschluss eines Abonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Theaters Naumburg. Der Abonnent erhält für jede Spielzeit einen Abonnementvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein unterzeichneter Abonnementsvertrag ist an das Theater Naumburg innerhalb der angegebenen Frist zurückzusenden. Der Vertrag wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um eine Spielzeit, wenn er nicht schriftlich zum 31. Mai gekündigt wird. Vor Vertragsabschluss sind Platzänderungswünsche anzumelden. Während der Spielzeit können Änderungswünsche (z. B. nachträgliche Ermäßigungsansprüche, Wechsel des Abonnements oder des Abonnementplatzes) grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Für jeden abonnierten Platz wird dem Abonnenten die Abonnementsrechnung für eine Spielzeit zugestellt. Nach Eingang der Zahlung erhält er die Eintrittskarten und den Abonnentenausweis. Dieser berechtigt den Abonnenten zum Besuch der Veranstaltungen auf dem abonnierten Platz. Abonnenten verpflichten sich, Anschriftenänderungen unverzüglich dem Theater Naumburg mitzuteilen.

Sollte der Abonnent eine Veranstaltung nicht besuchen können, ist ein Kartentausch kostenfrei möglich. In diesem Fall kann dem Abonnenten sein fester Sitzplatz nicht zugesichert werden.

Das Theater Naumburg ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abonnementsveranstaltungen auf andere Wochentage und Tageszeiten zu verlegen, ohne dass Anspruch auf Rückzahlung des Abonnementsbetrages erhoben werden kann. Falls aus inszenierungstechnischen Gründen gebuchte Plätze nicht besetzt werden können, nimmt das Abonnementsbüro Umplatzierungen vor und ist bestrebt, gleichwertige Plätze anzubieten. Änderungen des Spielplans bleiben vorbehalten.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit besteht nur in Ausnahmefällen bei Vorlage der entsprechen den Nachweise.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Naumburg (Saale). Gerichtsstand für Kaufleute ist Naumburg (Saale).

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18.03.2024

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