Theater
Naumburg

AGB (Open Air)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Open Air Veranstaltungen

1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die AGB anerkannt.

2. Kartenverkauf/Reservierung: Es besteht die Möglichkeit, Eintrittskarten telefonisch oder schriftlich zu bestellen. Der Versand von Eintrittskarten per Post (gegen Versand- u. Bearbeitungsgebühr) bzw. die verbindliche Hinterlegung zur Abholung erfolgt nach Eingang des Gesamtbetrages auf dem Konto der Stadtverwaltung Naumburg bzw. gegen Bar-, Kreditkarten- oder EC-Zahlung (bei Abholung). Es werden nur Zahlungen in EURO akzeptiert. Wird auf Wunsch des Kunden eine Rechnung gelegt, so muss der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto der Stadtverwaltung Naumburg eingegangen sein, die Eintrittskarten werden dann innerhalb von 2 Wochen per Post versandt (wenn Versand vereinbart wurde). Bei nicht termingerechtem Zahlungseingang ist das Theater berechtigt, über die reservierten Karten zu verfügen. Der Kunde wird gebeten, die erhaltenen Karten sofort nach Erhalt zu prüfen, Reklamationen sind unverzüglich bei der betreffenden Vorverkaufsstelle anzubringen. Kartenrückgabe oder Umtausch von richtig ausgelieferten Tickets sind generell ausgeschlossen. Bei Erwerb von Eintrittskarten über die Tourist-Information Naumburg und deren Vorverkaufsstellen sind deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Vorgaben dieser Vertragspartner zu beachten.

3. Die Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.

4. Sollte die Veranstaltung noch vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen abgesagt werden, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarten innerhalb einer Frist von 30 Tagen).

5. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen), allerdings nur, wenn die Hälfte der Vorstellung noch nicht erreicht worden ist. Wird eine bereits laufende Open-Air- Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als der Hälfte der Vorstellung abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet.

6. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterung. Zu allen Vorstellungen besteht freie Platzwahl. Verspäteten Besuchern kann erst zur Pause Einlass gewährt werden.

7. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.

8. Rauchen ist auf dem Veranstaltungsgelände verboten.

9. Spezielle Lichteffekte (Schwarzlicht und Stroboskop) können unter Umständen bei Epilepsie-Patienten einen Anfall auslösen. Vor dem Besuch der Veranstaltungen sollten dies Epileptiker(innen) mit einem Arzt abklären!

10. Das Theater hält sich an die vorgeschrieben Richtwerte für maximale Schallpegel in Veranstaltungsstätten (DIN 15905-5). Dennoch kann es bei Theatervorstellungen kurzzeitig zu erhöhten Lautstärken durch Toneffekte (Schussgeräusche o.ä.) kommen, für die keine Haftung übernommen wird.

Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers von weiteren Vorstellungen führen.

11. Einzelne Veranstaltungen werden vom Rundfunk und/ oder Fernsehen aufgezeichnet. Dabei können Sichtbehinderungen auftreten. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit sowie der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.

12. Das Theater haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

13. Dem vom Theater autorisierten Veranstaltungspersonal ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich Folge zu leisten.

14. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Naumburg.

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18.03.2024

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